Verbraucherservice

Streitbeilegungsverfahren

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG, Lüneburger Str. 21, 21368 Dahlenburg [Tel. 05851.955-0 bzw. Fax: -47 oder Email: Kundenservice@evdbag.de].

Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durch­führung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unter­nehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzuneh­men. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetz­liche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Ge­richte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, (0) 30 / 27 57 240 – 0, Telefax: (0) 30 / 27 57 240 – 69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de,
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbrau­cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: (0) 30 / 22 480 – 500 oder (0) 180 5 / 10 1000, Telefax: (0) 30 / 22 480 – 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

 

Datenschutzeinstellungen
Unsere Website verwendet Cookies. Per Klick auf "alle Cookies zulassen" erlauben Sie der Website, neben den für die Funktionalität notwendigen Cookies auch welche für Tracking-Zwecke (Google Analytics) zu verwenden. Mehr zum Thema finden Sie unter
Details / Cookies anpassen