Informationen zu den Strom- und Gas­preis­bremsen

Im November 2022 haben Bundesrat und Bundestag Gesetze zur Entlastung der Strom-, Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden ratifiziert. Mit einer vom Staat finanzierten Einmalzahlung, der sog. Dezemberhilfe, soll ein Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 geschaffen werden.

Um Energiekundinnen und -kunden darüber hinaus auch in 2023 zu entlasten, wurde ab März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 eine Strom- und Gaspreisbremse auf den Weg gebracht.

Wir garantieren unseren Strom- und Gaskundeninnen und -kunden, sowohl die Dezemberhilfe als auch die Strom- und Gaspreisbremse vollumfänglich im Sinne des Gesetzes umzusetzen.

Alles Wissenswerte zu den Themen Strom- und Gaspreisbremse finden Sie in den folgenden Dokumenten.

Unser Imagefilm
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Um Ihnen einen noch besseren Einblick in die Unternehmensbereiche der EVDB AG geben zu können, präsentieren wir Ihnen unseren Imagefilm.

Viel Spass beim anschauen.

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