Im November 2022 haben Bundesrat und Bundestag Gesetze zur Entlastung der Strom-, Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden ratifiziert. Mit einer vom Staat finanzierten Einmalzahlung, der sog. Dezemberhilfe, soll ein Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 geschaffen werden.
Um Energiekundinnen und -kunden darüber hinaus auch in 2023 zu entlasten, wurde ab März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 eine Strom- und Gaspreisbremse auf den Weg gebracht.
Wir garantieren unseren Strom- und Gaskundeninnen und -kunden, sowohl die Dezemberhilfe als auch die Strom- und Gaspreisbremse vollumfänglich im Sinne des Gesetzes umzusetzen.
Alles Wissenswerte zu den Themen Strom- und Gaspreisbremse finden Sie in den folgenden Dokumenten.