Abwendungs­vereinba­rung Strom / Gas

Mehr zum Thema

Fragen und Antworten

Als Strom- und Gasversorger sind wir gem. EnWG und Strom-/Gas-GVV gesetzlich verpflichtet, Haushaltskunden in der Grund- und Ersatzversorgung ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung zu unterbreiten.

Eine Abwendungsvereinbarung dient dazu, eine drohende Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen abzuwenden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Sie von uns weiterhin mit Energie versorgt werden und sich dazu verpflichten, Vorauszahlungen oder Abschläge und zusätzlich Ihre Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen.

Sollten Sie mit der Bezahlung Ihrer monatlichen Strom- bzw. Gasabschläge oder der Nachforderung aus der Jahresverbrauchsabrechnung in Verzug geraten, besteht die Möglichkeit, eine Abwendungserklärung abzugeben und somit eine angekündigte Unterbrechung der Energieversorgung abzuwenden.

Im Falle eines Zahlungsverzuges bekommen Sie von uns kurz vor der Unterbrechung Ihrer Energieversorgung ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung. Über die Sperre des Anschlusses informieren wir Sie per Post. Ihr Angebot für die Abwendungsvereinbarung ist diesen Schreiben beigefügt.

Sofern Sie unser Angebot annehmen wollen, muss die Abwendungsvereinbarung vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens einen Tag vor dem angekündigten Sperrtermin bei uns eingehen. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden.

Die Abwendungsvereinbarung bewirkt, dass Ihre Zahlung einmalig kostenfrei bis zu 14 Tagen gestundet wird. Zur Begleichung der offenen Posten sind Teilzahlungen möglich. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von 6 Monate beglichen werden. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Sie möchten Ihre Zahlungsrückstände in Raten bezahlen und haben bisher keine Information zu einer Unterbrechung Ihrer Energieversorgung von uns erhalten? Dann melden Sie sich bei uns. Wir finden eine Lösung!

Ein Muster unserer Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Für den Fall, dass Sie einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen oder Ratenzahlungen nicht fristgerecht leisten sind wir berechtigt, die Versorgung unverzüglich zu unterbrechen.

In diesem Fall nehmen Sie daher schnellstmöglich Kontakt zu uns auf!

Noch Fragen?

Wir helfen gern.

Sie wollen mehr erfahren?

Das könnte auch interessant sein.

Grüner Strom aus der Region für Privat und Unternehmen

Was ist Ihnen bei Ihrem Stromtarif wichtig? Wir haben den richtigen Tarif für Ihre Lebenssituation. Entscheiden Sie sich jetzt für eines unserer Stromprodukte, das zu Ihnen passt.

Umweltfreundliches Erdgas aus der Region

Als etablierter Gasanbieter ist unser Ziel, Ihnen den zu Ihren Wünschen passenden Tarif anzubieten. Wechseln Sie jetzt in einen unserer Gastarife und überzeugen auch Sie sich von unseren Leistungen.

CO2-freie E-Mobilität für eine saubere Zukunft

Steigen Sie jetzt auf e-Mobilität um! Mit unserer EVDB-Ladekarte können Sie an unseren Ladesäulen laden. Zuhause oder im Unternehmen mit maßgeschneiderter Ladetechnik. Tanken Sie grünen Strom!