Abwendungsยญvereinbaยญrung Strom / Gas

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Fragen und Antworten

Als Strom- und Gasversorger sind wir gem. EnWG und Strom-/Gas-GVV gesetzlich verpflichtet, Haushaltskunden in der Grund- und Ersatzversorgung ein Angebot fรผr eine Abwendungsvereinbarung zu unterbreiten.

Eine Abwendungsvereinbarung dient dazu, eine drohende Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung aufgrund von Zahlungsrรผckstรคnden abzuwenden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Sie von uns weiterhin mit Energie versorgt werden und sich dazu verpflichten, Vorauszahlungen oder Abschlรคge und zusรคtzlich Ihre Zahlungsrรผckstรคnde zinsfrei und in Raten zu bezahlen.

Sollten Sie mit der Bezahlung Ihrer monatlichen Strom- bzw. Gasabschlรคge oder der Nachforderung aus der Jahresverbrauchsabrechnung in Verzug geraten, besteht die Mรถglichkeit, eine Abwendungserklรคrung abzugeben und somit eine angekรผndigte Unterbrechung der Energieversorgung abzuwenden.

Im Falle eines Zahlungsverzuges bekommen Sie von uns kurz vor der Unterbrechung Ihrer Energieversorgung ein Angebot fรผr eine Abwendungsvereinbarung. รœber die Sperre des Anschlusses informieren wir Sie per Post. Ihr Angebot fรผr die Abwendungsvereinbarung ist diesen Schreiben beigefรผgt.

Sofern Sie unser Angebot annehmen wollen, muss die Abwendungsvereinbarung vollstรคndig ausgefรผllt und unterschrieben spรคtestens einen Tag vor dem angekรผndigten Sperrtermin bei uns eingehen. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und kรถnnen die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden.

Die Abwendungsvereinbarung bewirkt, dass Ihre Zahlung einmalig kostenfrei bis zu 14 Tagen gestundet wird. Zur Begleichung der offenen Posten sind Teilzahlungen mรถglich. Der vollstรคndige Rechnungsbetrag muss spรคtestens innerhalb von 6 Monate beglichen werden. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Sie mรถchten Ihre Zahlungsrรผckstรคnde in Raten bezahlen und haben bisher keine Information zu einer Unterbrechung Ihrer Energieversorgung von uns erhalten? Dann melden Sie sich bei uns. Wir finden eine Lรถsung!

Ein Muster unserer Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Fรผr den Fall, dass Sie einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen oder Ratenzahlungen nicht fristgerecht leisten sind wir berechtigt, die Versorgung unverzรผglich zu unterbrechen.

In diesem Fall nehmen Sie daher schnellstmรถglich Kontakt zu uns auf!

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Wir helfen gern.

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