Information der Öffentlichkeit nach § 8a Störfallverordnung
Name des Betriebsbereiches: Bioenergiepark Dahlenburg
Anschrift des Betriebsbereiches: Sohlgarten
21368 Dahlenburg
Kontakt: Tel.: 05851 – 955 0
E-Mail: info@evdbag.de
Der genannte Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung. Es liegt ein Betriebsbereich der unteren Klasse vor. Der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg in 21318 Lüneburg, wurde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der Störfallverordnung vorgelegt und sie wird über jede störfallrelevante Änderung informiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde für die Anlage ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV erstellt.
Tätigkeiten:
In dieser Biogasanlage werden nachwachsende Rohstoffe zu Biogas vergoren. In einem geschlossenen Behälter werden die eingesetzten Stoffe unter Licht- und Luftausschluss von Mikroorganismen vergärt. Die Mikroorganismen nutzen die Energie der Biomasse zum Überleben und während des Verdauungsprozesses entsteht dabei, ähnlich wie bei einer Kuh, das Biogas als Abfallprodukt. Es besteht neben Methan vor allem aus Kohlenstoffdioxid und einem kleiner Teil Schwefelwasserstoff. Von der Biomasse bleibt nach der Vergärung durch die Mikroorganismen der Gärrest übrig. Dieser wird als hochwertiger Dünger auf die Felder ausgebracht.
Das Biogas wird im Anschluss gereinigt und in Blockheizkraftwerken in Wärme und Strom gewandelt.
Betreiberphilosophie:
Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Nachbarn hat beim Betrieb der Anlage oberste Priorität. Dieses spiegelt sich in unserem ausführlichen Störfallkonzept wider, das durch interne und externe Fachkräfte regelmäßig überprüft und kontrolliert wird. Darin wurden getroffene Maßnahmen beschrieben, um Störfälle zu verhindern.
Mit dieser Information möchten wir nun Sie als Nachbarn über das richtige Verhalten im Störfall informieren. Trotz aller denkbaren Sicherheitsvorkehrungen kann dieser nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Störfallrelevante Stoffe im Betriebsbereich:
Sollte es zu einem Störfall kommen, kann aus dieser Anlage Biogas austreten. Biogas ist entzündbar und kann in Verbindung mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dieses kann zum Beispiel durch einen Funken entzündet werden und explodieren. Die Hauptbestandteile sind Methan und Kohlendioxid; in unterschiedlichen Konzentrationen. Nebenbestandteile sind Schwefelwasserstoff, Ammoniak und andere gasförmige oder verdampfbare Bestandteile. Bei höheren Konzentrationen wirkt Biogas erstickend. Biogas enthält Schwefelwasserstoff (meist 0,01-0,4 Vol.-%) und kann zu akuter Toxizität beim Einatmen führen. Es riecht je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder auch stechend. In einem Havariefall können maximal 24.775 kg Biogas aus der Anlage austreten.
Gefahr
Aufgrund der gegebenen Abstände zu den Nachbarn sind dort keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Bränden, Explosionen oder sonstiges Freisetzen von Biogas zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Explosionen oder Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Betriebsgelände beschränkt.
Verhalten im Notfall:
Im tatsächlichen Notfall werden Sie über Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei und über regionale Warnungen der Rundfunksender informiert.
- Bitte bleiben Sie dann in ihren Häusern und schließen Türen und Fenster.
- Vermeiden sie offenes Feuer, z.B. durch Zigaretten.
- Schalten Sie Ihr Radio ein und achten Sie auf die Durchsagen der Polizei.
- Blockieren Sie nicht die Telefonleitungen der Einsatzkräfte durch Rückfragen.
- Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie die Straßen und Wege für Einsatzkräfte frei.
Überwachung des Betriebes:
Die Biogasanlage wird gemäß § 16 StörfallV regelmäßig durch die zuständige Behörde überwacht.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Behörden fand am 03.08.2021 statt. Ausführlichere Informationen bezüglich der Inspektion oder des Überwachungsplanes können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Kontakt zuständige Behörde: Tel.: 04131 15 14 00
E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de
Aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Störfall erhalten Sie auf der Internetseite des Umwelt Bundesamtes (www.thru.de).
Dahlenburg, den 03.08.2021
Bioenergiepark Dahlenburg GmbH & Co. KG
Lüneburger Straße 21
21368 Dahlenburg
Diese Information finden Sie auch im Internet unter:
https://www.evdbag.de/bioenergiepark.html